Die öffentlich-rechtliche Körperschaft justitia.swiss ist die Nachfolgeorganisation der Projektorganisation Justitia 4.0. Sie ist die künftige Eigentümerin der Plattform justitia.swiss und verantwortet deren abschliessenden Aufbau, sicheren Betrieb und die Weiterentwicklung. Sie kann weitere spezifische, zusätzliche Dienstleistungen und technische Mittel für die elektronische Kommunikation in Justizverfahren (z. B. die Justizakte-Applikation) anbieten.
Die Basis für die Errichtung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft liefern das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz und ergänzend dazu die Vereinbarung justitia.swiss.
Das BEKJ wurde vom Bundesparlament am 20. Dezember 2024 verabschiedet. Der erste Teil des BEKJ und damit die Bestimmungen für die Gründung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft sind am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten (namentlich Art. 3 bis 17 BEKJ). Sie regeln die Organisation und Funktionsweise von justitia.swiss. Der Zeitpunkt für das abschliessende Inkrafttreten des BEKJ wird durch den Bundesrat festgelegt.
Die Vereinbarung justitia.swiss ist die Gründungsurkunde der öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Sie wurde vom Projekt Justitia 4.0 erarbeitet und an der Frühjahrsversammlung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) vom 2. Mai 2025 zur Ratifikation freigegeben. Die Gründungsurkunde baut auf den Bestimmungen des BEKJ auf und ergänzt diese. Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald mindestens 18 Kantone und der Bund diese ratifiziert haben. Per Ende 2025 hatten drei Kantone die Vereinbarung ratifiziert.
Die Vereinbarung justitia.swiss ist nicht mit anderen interkantonalen Vereinbarungen vergleichbar und der Ratifikationsprozess gestaltet sich kantonal unterschiedlich. Die Fragen und Herausforderungen sind hingegen gleich oder vergleichbar. Vor diesem Hintergrund hat das Projekt Justitia 4.0 zwei Round-Table-Gespräche für die Dossierverantwortlichen und die Generalsekretärinnen und -sekretäre der Mitglieder der KKJPD durchgeführt. Im Vordergrund stand v.a. die Klärung von inhaltlichen Fragen der Kantone und der Austausch der Kantone untereinander. Die Resonanz auf den offenen Austausch war durchwegs positiv.
Mit der Gründung der Körperschaft justitia.swiss voraussichtlich im Jahr 2027 muss das neue Unternehmen aufgebaut sein. Im Berichtsjahr wurden die Projektstudie mit verschiedenen Varianten bezüglich der Einbindung des Projekts bzw. des Produkts JAA sowie der Durchführungsauftrag erarbeitet. Die Dokumente wurden vom Projektausschuss im Januar 2026 gutgeheissen.
Die Projektarbeiten für den Aufbau und die Gründung der Betriebs- und Geschäftsorganisation von justitia.swiss werden vorangetrieben. Die Umsetzungsphase gliedert sich in drei Etappen. Geplant wird mit der Gründungsversammlung im vierten Quartal 2026. Die erste Etappe wird mit der Gründung von justitia.swiss, voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2027 abgeschlossen sein.
Chantal Neuschwander, Fachexpertin örK