Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser

Die Digitalisierung der Schweizer Justiz stellt eine zentrale Herausforderung der Gegenwart dar. Justitia 4.0 wurde als Leuchtturmprojekt geschaffen, um diese Herausforderung koordiniert und wirkungsvoll zu adressieren. Damit dieses Projekt erfolgreich umgesetzt werden kann, ist das engagierte und kontinuierlich abgestimmte Zusammenwirken zahlreicher Akteure erforderlich: der kantonalen und eidgenössischen Justizbehörden (Gerichte und Staatsanwaltschaften), der Bundesbehörden, der Anwaltschaft, der Hersteller von Fachapplikationen, der Kantonsregierungen und Parlamente sowie von Justitia 4.0 als zentralem Projekt.

Die Digitalisierung der Justiz ist ein umfassender Transformationsprozess. Sie erfordert den Aufbau und den Betrieb einer leistungsfähigen Infrastruktur, die Anpassung von Arbeitsabläufen, die Schaffung geeigneter gesetzlicher Grundlagen, die Sicherstellung der Finanzierung sowie die aktive Einbindung der juristischen und administrativen Mitarbeitenden in den digitalen Wandel.

Das Projekt Justitia 4.0 liefert zentrale Bausteine für die Bewältigung der komplexen Herausforderungen der Digitalisierung der Justiz. Im Mittelpunkt steht die Plattform justitia.swiss für den elektronischen Rechtsverkehr und die digitale Akteneinsicht. Sie ist die digitale Infrastruktur, auf welcher der digitale Justizverkehr in der Schweiz künftig zuverlässig, sicher und effizient abgewickelt wird. Die Plattform ist sicher und skalierbar aufgebaut und wird seit Herbst 2024 pilotiert, die Rückmeldungen sind durchwegs sehr positiv. Damit ist nun der richtige Zeitpunkt für die Justizbehörden gekommen, ihren digitalen Briefkasten auf der Plattform einzurichten, bzw. ihre Adresse im Adressverzeichnis zu erfassen. So sind sie bereit, digitale Eingaben von Verfahrensbeteiligten ab 2027 entgegenzunehmen. Justitia 4.0 wird die sich aus dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) und der zugehörigen Verordnung ergebenden Anforderungen bis Ende 2026 vollständig umsetzen und damit die Grundlage für die vollständige Inkraftsetzung des BEKJ schaffen.

Einen weiteren bedeutenden Meilenstein erreichten wir im Jahr 2025 mit dem erfolgreichen Start der ersten Pilotierungen der Justizakte-Applikation (JAA). Gleichzeitig sind die weiteren Piloten für 2026 definiert. Mit der JAA steht den juristischen Mitarbeitenden eine bewährte, sichere und nutzerfreundliche Lösung für das Arbeiten mit digitalen Akten zur Verfügung. Auch hier sind die ersten Rückmeldungen sehr positiv: Die JAA bietet nützliche Funktionen für die Analyse und Prüfung von Akten, für die Vorbereitung von Verhandlungen, für das Abfassen von Gerichtsentscheiden oder die Zusammenarbeit. Sie ersetzt nicht nur die Papierakte, sondern erleichtert es den juristischen Mitarbeitenden auch, ihre Aufgaben zu erfüllen. Gemeinsam haben die Justizbehörden den Aufbau der JAA finanziert. Mit einem breiten und langfristigen Commitment zur JAA können die Justizbehörden ein nachhaltiges Bekenntnis zu einer gemeinsamen, unabhängigen Schweizer Justizlösung abgeben, die sie zusammen finanzieren. Damit wird die Erfolgsgeschichte von Justitia 4.0 konsequent fortgeschrieben und zugleich das Potenzial für künftige Kooperationen und Weiterentwicklungen gezielt erschlossen.

Der entscheidende Erfolgsfaktor der Digitalisierung der Justiz sind die Menschen. Die Justizbehörden stehen in der Verantwortung, ihre juristischen und administrativen Mitarbeitenden frühzeitig einzubeziehen, sie während des digitalen Wandels eng zu begleiten und bei der Einführung neuer Arbeitsinstrumente gezielt zu unterstützen. Justitia 4.0 leistet hierzu einen zentralen Beitrag, indem es ein breites Angebot an Workshops, Schulungen, Merkblättern und persönlichem Austausch bereitstellt. Denn selbst die beste Infrastruktur und leistungsfähigste IT entfalten ihre Wirkung nur dann, wenn sie von den Menschen akzeptiert, verstanden und im Arbeitsalltag konsequent genutzt werden.

Seit dem Start von Justitia 4.0 wurden wichtige Fortschritte erzielt. Das Projekt ist auf Kurs. Nun beginnt die entscheidende Phase der Umsetzung, in der es gilt, das erreichte Momentum zu sichern und weiter zu verstärken. Alle beteiligten Akteure sind gefordert, ihre Anstrengungen konsequent zu bündeln, um die Digitalisierung der Schweizer Justiz erfolgreich voranzutreiben und nachhaltig zu verankern.

Wir danken allen Beteiligten herzlich für ihr grosses Engagement und ihren nachhaltigen Beitrag zum Erfolg von Justitia 4.0. Ein spezieller Dank geht an den langjährigen Gesamtprojektleiter Jacques Bühler, der im Sommer 2025 in den Ruhestand getreten ist.

 

Florian Düblin, Yann-Eric Hofmann, Co-Präsidenten Steuerungsausschuss

Patrick Becker, Frédéric Kohler, Co-Präsidenten Projektausschuss

Peter Kolbe, Gesamtprojektleiter